Unsere AGB

Nach dem Aufmaß durch uns, ist der Küchenraum wie gesehen zu belassen. Es dürfen keine Veränderungen mehr vorgenommen werden. Für unplanmäßige Abweichungen an der Küche durch veränderte Raummaße haftet der Kunde.
Am Tag der Anlieferung ist der Kunde oder ein Vertreter des Kunden vor Ort um die Küche in Empfang zu nehmen.
Die Möbel werden in einen seperaten, verschließbaren Raum (nicht der Küchenraum selbst) gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, übernehmen wir keine Gewähr für spätere Schäden an den gelieferten Teilen.

1   Allgemeines

  1. Unsere Angebote sind freibleibend
  2. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich mit Ihnen einverstanden erklären.
  1. Mündliche Nebenabreden sind rechtlich nicht bindend.
  2. Aufgrund von Preisanpassungen unserer Vorlieferanten über den Jahreswechsel, sind die Preise in unseren Angeboten und Kaufverträgen nur innerhalb des jeweils laufenden Kalenderjahres gültig. Ausschlaggebend ist das Bestelldatum bei unseren Vorlieferanten.

2   Zahlungsbedingungen

  1. Die von uns genannten Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten weder Lieferung noch Montage.
  2. Für die Ware ist nach Abschluss des Vertrages innerhalb von einer Woche eine Anzahlung von 30 % zu entrichten. Die restlichen 70 % werden 1 Woche vor Montage fällig. Bei Selbstabholung ist die Küche bei Abholung komplett bar zu bezahlen oder vorher per Überweisung.
  3. Der Kaufpreis versteht sich grundsätzlich ohne Abzüge.

3   Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders gekennzeichnete Forderungen geleistet wurden.

4   Änderungsvorbehalte

  1. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Naturstein-, Granit-, Holz- und Kunststoffoberflächen bleiben vorbehalten.
  2. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
  3. Die in Computerzeichnungen erstellten Skizzen und Pläne dienen nur der perspektivischen Darstellung. Griffanordnung, Frontaufteilung, Verblendung, Gehrungen, Materialschnitte und andere fertigungstechnische Details werden produktionsbedingt dem Verkäufer und seinen Vorlieferanten überlassen. Abweichungen von den Zeichnungen werden vom Käufer anerkannt und gelten als akzeptiert.
  4. Nach Abschluss des Kaufvertrages besteht kein Anspruch auf nachträgliche Änderungen.

5   Lieferzeit

  1. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich bei vom Verkäufer nicht zu vertretenen Störungen, bei
    Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, Pandemien,
    Seuchen, Werksschließungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des
    Einflussbereiches des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und
    Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel.
  1. Zur Abholung bereitgestellte Ware ist vom Käufer innerhalb einer Woche nach Bereitstellung abzuholen. Bei Überschreitung dieser Frist können Lagerkosten in Rechnung gestellt werden, die in der Höhe denen von Speditionen entsprechen.
  1. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Lieferung und auch die Montage gegen Aufpreis. Der Empfang der Ware ist auf unserem Vordruck zu quittieren.

6   Gefahrübergang

  1. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Käufer, geht die Gefahr an den Käufer über.

7   Montage

  1. Vor Beginn der Montage müssen alle Arbeiten an Wänden, Fußböden und Zuwegen soweit fortgeschritten sein, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Insbesondere ist ein funktionierender Elektroanschluss zur Verfügung zu stellen.
  1. Der Käufer hat über die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere über die Lage verdeckt geführter Elektro-, Gas- und Wasserleitungen Auskunft zu geben.
  1. Die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf gehören nicht zu den Montageleistungen.
  1. Der Käufer hat zu gewährleisten, dass die Tragfähigkeit und Festigkeit der Wände und Decken so beschaffen ist, dass eine ordnungsgemäße Montage möglich ist und die Luftfeuchtigkeit in den Räumen, einschließlich der Wände innerhalb der für Möbel erforderlichen Grenzwerte liegen. Der Verkäufer kommt für Schäden, die durch vorgenannte Punkte entstehen, nicht auf.
  1. Das Montagepersonal ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von dem Personal ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

8   Mängelrügen

  1. Bei von uns als mangelhaft anerkannter Ware behalten wir uns das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Zeitraum ist in Abhängigkeit von unseren Vorlieferanten entsprechend großzügig zu gewähren. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
  1. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer zu tragen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt. Erklärt sich der Verkäufer bereit, die Ware zurückzunehmen, wird nicht zwangsläufig der volle Kaufpreis erstattet. Die Wertminderung durch die Nutzung der Ware durch den Kunden, richtet sich nach dem Zeitraum, in dem die Ware beim Kunden verblieben ist, und nach dem Zustand der Ware (z.B 30-40 % Minderung nach etwa einem halben Jahr).
  1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu unterrichten.
  1. Der Verkäufer ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer zahlt unverzüglich den vollen Kaufpreis voraus.

9. Rücktritt und Warenrücknahme

  1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu unterrichten.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer zahlt unverzüglich den vollen Kaufpreis voraus.
  3. Der Käufer hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Bis zum Ablauf dieser Frist wird der Auftrag
    nicht bearbeitet. Nimmt der Käufer von seinem Rücktrittsrecht gebrauch, trägt der Käufer
    eventuelle bis dahin angefallene Kosten (für Planung, Aufmaß, Bemusterung, etc.) in voller Höhe.
  4. Unter Pkt. 3 genannte Frist gilt nicht wenn „Liefertermin sofort“ oder vergleichbares vereinbart wurde, da hierbei die bestellte Ware beim Hersteller sofort geordert wird.
  5. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so hat er alle bis dahin entstandenen Kosten, mindestens jedoch 20 % der Vertragssumme dem Verkäufer zu erstatten.
  6. Tritt der Verkäufer von dem Vertrag nach Auslieferung der Ware zurück oder nimmt der
    Verkäufer gelieferte Ware zurück, so hat er gegenüber dem Käufer einen Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, der Gebrauchsüberlassungen und der Wertminderungen in angemessener Höhe.
  7. Im Falle einer Insolvenz des Verkäufers tritt automatisch ein Verbandskollege aus der Verbandsgemeinschaft des Verkäufers mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf beiden Seiten ein. Der Käufer hat das Recht diese Übernahme des Kaufvertrages abzulehnen. Anzahlungen auf den Kaufgegenstand sind dem Käufer in voller Höhe anzurechnen.
  8. Der Käufer hat kein Rücktrittsrecht, ein Rücktrittsrecht wird nur eingeräumt: bei Haustür- Geschäften oder Finanzierungen.

10 Verbraucherstreitbeilegung

  1. DasKüchenhaus Sittensen, Inh. Erika Kremer, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11 Erfüllungsort/Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sittensen.

12 Schlussbestimmung

  1. Sollten die Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.